Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I Geltungsbereich


(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Elbpromenade Bad Schandau. Die weiteren Leistungen bestehen insbesondere in der Nutzungsüberlassung von sonstigen Räumlichkeiten für einige Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken und dem Verkauf von Handelsware. 


(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben. 


(3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels Elbpromenade Bad Schandau. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen. 


(4) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 


(5) Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.



II VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, -HAFTUNG UND VERJÄHRUNG 


(1) Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels Elbpromenade Bad Schandau an den Kunden zustande; diese sind die Vertragspartner. Im Falle einer Buchung des Kunden über das Online-Formular oder per E-Mail wird der Zugang der Buchung unverzüglich durch das Hotel Elbpromenade Bad Schandau per E-Mail bestätigt. Das Hotel Elbpromenade Bad Schandau bestätigt den Vertrag gegenüber dem Kunden spätestens innerhalb von zwei Werktagen. Mit der Bestätigung ist der Vertrag abgeschlossen. 


(2) Vertragspartner sind das Hotel Elbpromenade Bad Schandau und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Endkunden weiterzuleiten. Bei Buchungen mit mehreren Teilnehmern kann eine gesamtschuldnerische Haftungsübernahme der Teilnehmer vereinbart werden. N


(3) Das Hotel Elbpromenade Bad Schandau haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. 


(4) Alle Ansprüche gegen das Hotel Elbpromenade Bad Schandau verjähren grundsätzlich in einem Jahr, ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.



III LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 


(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. 


(2) Es besteht kein Erfüllungsanspruch des Kunden auf kostenfrei zur Verfügung gestellter Leistungen außerhalb des Kerngeschäftes. 


(3) Haustiere können nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch das Hotel aufgenommen werden. Eine nicht angemeldete Anreise mit Haustier berechtigt das Hotel zum außerordentlichen Rücktritt vom Vertrag. 


(4) Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels sowie die Preise für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 


(5) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel der Kurbeitrag. 


(6) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistungen des Hotels wünscht und das Hotel dem zustimmt. 


(7) Die Bezahlung erfolgt spätestens am Abreisetag in bar oder mit einer EC-Karte, VISA oder MASTERCARD. 


(8) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum (nur bei vorheriger schriftlich bestätigter Leistungsübernahme) sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf unser Konto als vorgenommen. Dabei anfallende Spesen, insbesondere bei Zahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland, gleich welcher Art, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. 


(9) Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 


(10) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, entscheidungsreif oder unstreitig sind.



IV VERANSTALTUNGEN


(1) Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel Elbpromenade Bad Schandau zu ermöglichen, hat der Vertragspartner des Hotels die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Werktage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel Elbpromenade Bad Schandau dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel Elbpromenade Bad Schandau nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durch-führung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmer-zahl nicht berechtigt. Stimmt das Hotel Elbpromenade Bad Schandau zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich. 


(2) Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist das Hotel Elbpromenade Bad Schandau berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen. 


(3) Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels Elbpromenade Bad Schandau und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels Elbpromenade Bad Schandau für den Vertragspartner zumutbar sind. 


(4) Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel Elbpromenade pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde 50,00 € zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet des Hotels Elbpromenade Bad Schandau gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegen-über Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung. 


(5) Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u. ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen. 


(6) Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Hotel Elbpromenade kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. 


(7) Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel Elbpromenade Bad Schandau abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel Elbpromenade Bad Schandau das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u. ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen. 


(8) Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels Elbpromenade Bad Schandau nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners. 


(9) Störungen oder Defekte an von dem Hotel Elbpromenade Bad Schandau zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Hotel Elbpromenade Bad Schandau möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten. 


(10) Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung des Hotel Managers oder eines verantwortlichen Mitarbeiters des Hotels Elbpromenade Bad Schandau. Der anfallende Stromverbrauch kann nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet werden, wie das Versorgungsunternehmen sie des Hotels Elbpromenade Bad Schandau belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotel Elbpromenade Bad Schandau frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotels Elbpromenade Bad Schandau gehen zu Lasten des Vertragspartners. 


(11) Beschafft das Hotel Elbpromenade Bad Schandau für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Hotel Elbpromenade Bad Schandau im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel Elbpromenade Bad Schandau von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Hotels Elbpromenade Bad Schandau wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen. 


(12) Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.



V RÜCKTRITT DES KUNDEN / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS ELBPROMENADE BAD SCHANDAU / STORNOBEDINGUNGEN 


(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Elbpromenade Bad Schandau geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 


(2) Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 


(3) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt. 


(4) Dem Hotel steht es frei, den ihm entsprechenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 


bis 7 Tage vor Anreisedatum kostenfreies Storno * 


6 bis 1 Tage vor Anreisedatum Berechnung von 50%; 


bei Nichtanreise Berechnung von 90% 


des vertraglich vereinbarten Preises ohne Verpflegungsleistungen (wie Frühstück und Halbpension) zu zahlen. Bei Arrangements gilt der Arrangementpreis als Berechnungsgrundlage. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. 


*Bei Gruppen ab 10 Personen bis 30 Tage vor Anreisedatum keine Kosten. 


(5) Bei Gruppen von mehr als 10 Personen ist die Stornierung von bis zu 2 Zimmern bis zu 2 Tage vor Anreise kostenfrei. Bei Reduzierungen darüber hinaus gelten die unter Punkt 4 genannten Stornostaffelungen.



VI RÜCKTRITT DES HOTELS ELBPROMENADE BAD SCHANDAU 


(1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel Elbpromenade Bad Schandau in diesem Zeitraum ihrerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotel Elbpromenade Bad Schandau mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 


(2) Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 


(3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls


höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; 


Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; 


das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;


ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 3 vorliegt; 


der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. 


(4) Das Hotel Elbpromenade Bad Schandau hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. 


(5) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels Elbpromenade Bad Schandau. 



VII ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKNAHME


(1) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung und sind bis 21:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann, es sei denn, der Kunde hat dem Hotel Elbpromenade Bad Schandau zuvor schriftliches Eintreffen zugesichert. 


(2) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 


(3) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 


(4) Jede Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume sowie deren Nutzung zu anderen als den unter § 1 Abs. 1 bis 3 genannten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotel Elbpromenade Bad Schandau. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen. 



VIII HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN 


(1) Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die er durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten selbst verursacht. 



IX HAFTUNG DES HOTELS ELBPROMENADE BAD SCHANDAU


(1) Das Hotel Elbpromenade Bad Schandau haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten des Hotels beruhen. Als wesentliche Pflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen (sog. Kardinalspflichten). Einer Pflichtverletzung des Hotel Elbpromenade Bad Schandau steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 


(2) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. 


(3) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,- sowie für Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € 10.000, - im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände im Wert von bis zu €3.500 im Zimmersafe aufzubewahren. Bei einem Wert über € 3.500 empfiehlt es von der Möglichkeit des Hotelsafes Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 702 BGB).er


(4) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Hotels, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Elbpromenade Bad Schandau nur nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen. Es besteht keine Überwachungspflicht. 


(5) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 


(6) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Elbpromenade Bad Schandau übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Das Hotel Elbpromenade Bad Schandau haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen.



X ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE


(1) Besteht die Leistungspflicht des Hotels Elbpromenade Bad Schandau neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag nach §§651a ff. BGB. 


(2) Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind. 


(3) Das Hotel Elbpromenade haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.



XI DATENVERARBEITUNG UND DATENSCHUTZ


(1) Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Hotel Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel Elbpromenade Bad Schandau gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der Veranstaltung eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs auf der Homepage des Hotels werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüssen auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt.



XII SCHLUSSBESTIMMUNGEN


(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Form. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per E-Mail. 


(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Elbpromenade Bad Schandau. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Sitz des Hotel Elbpromenade Bad Schandau als Gerichtsstand.


(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 


(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.


(5) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen des Leistungserbringers oder Betreibers finden nur dann Anwendung, wenn dies im Einzelfall vorher schriftlich im Vertrag vereinbart wurde. 


Änderungen vorbehalten Stand: September 2023

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